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Anerkennung internationaler Arbeitszeiten

Haben Sie im Ausland gearbeitet? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf höhere Rentenzahlungen in Deutschland. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre ausländischen Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren und bei der Deutschen Rentenversicherung geltend zu machen.

Unsere Spezialisierung:

  • Polen - Umfassende Kenntnis der polnischen Sozialversicherung
  • Ukraine - Expertise in ukrainischen Rentensystemen
  • Russland - Erfahrung mit russischen Arbeitsnachweisen
  • Weitere EU-Länder - Alle europäischen Sozialversicherungssysteme
  • Drittländer - Bilaterale Abkommen mit Deutschland

Welche Zeiten können anerkannt werden?

Verschiedene Arten von Zeiten im Ausland können für Ihre deutsche Rente relevant sein:

  • Beitragszeiten (Pflichtbeiträge zur ausländischen Rentenversicherung)
  • Gleichgestellte Zeiten (Krankheit, Arbeitslosigkeit)
  • Anrechnungszeiten (Ausbildung, Studium)
  • Berücksichtigungszeiten (Kindererziehung)
  • Zeiten nach Zwischenstaatlichen Abkommen

Benötigte Dokumente:

Für die Anerkennung ausländischer Zeiten benötigen Sie verschiedene Nachweise:

  • Arbeitsbescheinigungen des ausländischen Arbeitgebers
  • Nachweis über Beitragszahlungen zur ausländischen Rentenversicherung
  • Bescheinigungen über Arbeitslosigkeitszeiten
  • Nachweise über Ausbildungs- und Studienzeiten
  • Geburtsurkunden der Kinder (für Kindererziehungszeiten)
  • Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente

Unser Beratungsprozess:

  1. Erstberatung: Analyse Ihrer internationalen Arbeitsbiografie
  2. Dokumentencheck: Prüfung vorhandener Unterlagen
  3. Beschaffung: Hilfe bei der Beschaffung fehlender Dokumente
  4. Übersetzung: Organisation beglaubigter Übersetzungen
  5. Antragstellung: Einreichung bei der Deutschen Rentenversicherung
  6. Nachverfolgung: Begleitung des Anerkennungsverfahrens

Besondere Herausforderungen:

Die Anerkennung ausländischer Arbeitszeiten kann komplex sein. Häufige Probleme sind:

  • Fehlende oder unvollständige Dokumentation
  • Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme
  • Sprachbarrieren bei der Kommunikation
  • Unkenntnis der deutschen Rentengesetze
  • Lange Bearbeitungszeiten bei ausländischen Behörden
  • Komplexe Übergangsregelungen (z.B. bei DDR-Zeiten)

Vorteile der professionellen Beratung:

  • Expertise in internationalen Sozialversicherungsabkommen
  • Kontakte zu ausländischen Rentenversicherungsträgern
  • Erfahrung mit Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Kenntnis der deutschen Rentengesetze
  • Zeitersparnis durch professionelle Abwicklung
  • Höhere Erfolgsquote bei der Anerkennung

Häufige Fragen:

Wie lange dauert die Anerkennung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Herkunftsland und Komplexität des Falls. In der Regel sollten Sie mit 3-6 Monaten rechnen.

Kann ich auch ohne Originaldokumente einen Antrag stellen?

Ja, in vielen Fällen können wir auch mit Kopien oder eidesstattlichen Versicherungen arbeiten, wenn Originaldokumente nicht mehr beschaffbar sind.

Lohnt sich die Anerkennung finanziell?

Das hängt von der Länge der ausländischen Arbeitszeiten ab. Bereits wenige Jahre können sich deutlich auf die Rentenhöhe auswirken.

Kontakt für internationale Arbeitsbiografie

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre ausländischen Arbeitszeiten für Ihre deutsche Rente geltend machen.

Telefon: +49 341 702590

E-Mail: [email protected]

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